Beitragsgestaltung für das Jahr 2024
Kinder |
Jahrgang 2006 und jünger |
40 € |
jährlich |
Jugendliche |
Jahrgänge 2002 bis 2005 |
60 € |
jährlich |
Erwachsene |
Jahrgang 2001 und älter |
80 € |
jährlich |
Passive erwachsene Mitglieder |
|
50 € |
jährlich |
Die Beiträge sind bis zum 31. März 2020 in einer Summe zu zahlen.
Hinweis: Passive Erwachsene Mitglieder sind solche, die nicht am Sportbetrieb des Vereins teilnehmen.
Familienbeiträge
Das erste (beitragshöchste) Mitglied einer Familie zahlt den jeweils höchsten Beitrag.
Das zweite Familienmitglied zahlt 75% des jeweiligen Beitrags.
Das dritte und vierte Mitglied einer Familie zahlen je 50% des zutreffenden Beitrags.
Das fünfte und jedes weitere Mitglied einer Familie zahlt keinen Beitrag.
Nachstehend die prozentuale Staffelung des Familienbeitrages:
Beitrag Kinder (Jahrgang 2010 und jünger)
|
Beitrag Jugendliche (Jahrgang 2006-2009) |
||||
100 % |
= |
40 € |
100 % |
= |
60 € |
75 % |
= |
30 € |
75 % |
= |
45 € |
50 % |
= |
20 € |
50 % |
= |
30 € |
Beitrag Erwachsene (Jahrgang 2005 und älter)
|
Beitrag für passive Erwachsene Mitglieder
|
||||
100 % |
= |
80 € |
100 % |
= |
50 € |
75 % |
= |
60 € |
75 % |
= |
37,50 € |
50 % |
= |
40 € |
50 % |
= |
25 €. |
Nachstehend ein Beispiel zur Ermittlung des Familienbeitrags einer Familie mit zwei Erwachsenen (Vater, Mutter) einem Jugendlichen und zwei Kinder bis zu 14 Jahren:
Vater als erstes Familienmitglied |
=100 %von 80 € |
= |
80 € |
Mutter als zweites Familienmitglied |
=75 % von 80 € |
= |
60 € |
Jugendlicher als drittes Familienmitglied |
=50 % von 60 € |
= |
30 € |
1.Kind als viertes Familienmitglied |
=50 % von 40 € |
= |
20 € |
2.Kind als fünftes Familienmitglied |
=0 % von 40 € |
= |
0 €. |
Insgesamt sind also für die 5 Personen der Familie 190€ zu zahlen.
Ergänzende Hinweise:
1) Ein Elternteil gilt grundsätzlich als erstes Familienmitglied und zahlt stets 100% des Beitrags. Dies gilt auch bei einem späteren Eintritt gegenüber ihren Kindern.
2) Jugendliche gelten nur so lange als Familienmitglied, wie sie keine eigene Wohnung/Wohnungsadresse bzw. keinen eigenen Hausstand haben.
3) Bei einem Vereinseintritt nachdem 1.7. eines jeden Jahres beträgt der Mitgliedsbeitrag nur 50% der o.g. Beiträge.
4) Ausnahmen der Beitragsgestaltung, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit o.ä, sind möglich, bedürfen aber – nach schriftlicher Beantragung mit Angabe der Gründe – der Zustimmung des Vorstandes. Eventuelle mündliche Zusagen nicht Berechtigter werden als gegenstandslos betrachtet.
5) Der fällige Beitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Freie Schwimmer 07 Wuppertal e.V.
IBAN: DE79 3305 0000 0000 8610 88
SWIFT-BIC: WUPSDE33
6) Für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren wird der fällige Beitrag am 01.März oder dem darauf folgenden Banktag des laufenden Jahres eingezogen.
7) Für seitens eines Kreditinstitutes zurückgereichte SEPA -Lastschriften, die nicht eingelöst wurden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro, die inklusive der uns dafür in Rechnung gestellten Bankgebühr von dem jeweiligen Vereinsmitglied zu bezahlen ist.
8) Für Mahnschreiben und der damit verbundenen Arbeiten ist der Verein berechtigt, eine entsprechende Mahn- gebühr sowie das anfallende Porto in Rechnung zu stellen.
9) Sollte der Beitrag bis Ende Juli eines Jahres nicht bezahlt sein, wird der Verein die Forderung einem seriösen Inkassobüro zur Eintreibung übergeben.
10) Bei Verlust des Mitgliedsausweises trägt das Mitglied die Kosten für die Neuerstellung in Höhe von 10 Euro.
Ansprechpartner
Für Aufnahmen |
Für Beiträge |
Für Kündigungen |
Frau Carmen Händeler Linienstrasse 11 42289 Wuppertal Telefon 0202-626591 |
Herr Siegfried Schlemminger Lützowstr. 151 42653 Solingen Telefon 0212-2543466 |
Herr Siegfried Schlemminger Lützowstr. 151 42653 Solingen Telefon 0212-2543466 |
Auszug aus der FSW-Satzung:
§2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
§4.2 Der Austritt ist nur schriftlich per Einschreiben an den Vorstand zu richten und nur zum Schluss eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig.
Achtung bei Unfällen:
Zur Vermeidung von Nachteilen bitten wir alle Mitglieder, Unfälle innerhalb von 24 Stunden dem Sozialwart des Vereins, Herrn Peter Kuhne, Fliethe 13a, 42327 Wuppertal, Telefon 0202-780242 zu melden.